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Polizei

Polizei Gütersloh / POL-GT: Unfall mit sechs Verletzten

POL-GT: Unfall mit sechs Verletzten


Schloß Holte-Stukenbrock (ots) - (CK) - Am Mittwochabend (01.09.,
20.35 Uhr) wurden sechs Menschen, darunter zwei Kinder, bei einem
Alleinunfall verletzt.

Der 31-jährige Fahrer eines Ford Galaxy befuhr zur Unfallzeit die
Augustdorfer Straße aus Augustdorf kommend in Fahrtrichtung
Stukenbrock. Aus bislang ungeklärter Ursache kam der Bielefelder in
einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen
Baum. Dabei verletzte sich der Mann schwer. Neben ihm befanden sich
noch fünf weitere Personen im Auto. Drei weitere Erwachsene im Alter
von 30 bis 34 Jahren verletzten sich ebenfalls schwer, zwei Kinder im
Alter von 7 und 10 Jahren wurden leicht verletzt.
Die Verletzten wurden mit mehreren Krankenwagen in umliegende
Krankenhäuser gebracht. Es besteht keine Lebensgefahr.

Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Augustdorfer Straße
gesperrt; der Verkehr wurde umgeleitet.
Es entstand Sachschaden in Höhe von 5000 Euro.



Originaltext: Polizei Gütersloh
Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/pm/23127
Pressemappe via RSS : http://www.polizeipresse.de/rss/dst_23127.rss2

Kreispolizeibehörde Gütersloh
Pressestelle Tel.: 05241 / 869-2271
Fax: 05241 / 869-1272

Kalla Stehrenberg (KS)
Corinna Koptik (CK)
Manfred Nöger (MN)
Hartmut Witte (HW)

email: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de



2. September 2010
#135116
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Polizei

Polizei Gütersloh / POL-GT: Grafitty-Sprayer unterwegs

POL-GT: Grafitty-Sprayer unterwegs


Gütersloh (ots) - (CK) - In der Nacht zu Mittwoch (01.09.)
sprühten bislang unbekannte Täter die 2 X 3 Meter große
Buchstabenkombination JM an die Hauswand eines Restaurants an der
Bielefelder Straße im Ortsteil Isselhorst.
Die Polizei sucht Zeugen.

Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei in Gütersloh unter der
Telefonnummer 05241/869 - 0 entgegen.


Originaltext: Polizei Gütersloh
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2. September 2010
#135117
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Vermischtes

Wiedenroth / Ein Jahr Simone und Recep: KRUDE war ihr Lieblingswort./ ...

Ein Jahr Simone und Recep: "KRUDE" war ihr Lieblingswort./ Wiedenroths tägliche
Politik-Karikatur


Flensburg (ots) - Der Titel der täglichen Politik-Karikatur von
Götz Wiedenroth für Donnerstag, 02. September 2010 lautet:

Ein Jahr Simone und Recep: "KRUDE" war ihr Lieblingswort./
Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur

Bildunterschrift: Gegenwärtig populäre Verdrängungsformel bei
Politikers und Journalistens.

Die Zeichnung ist ab heute unter

http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_AktuKariListeText.html

im Internet aufrufbar. Das Honorar für den einmaligen Abdruck der
Karikatur beträgt EUR 75,00 plus 19% MWSt. Die Veröffentlichung im
Internet hat den gleichen Preis, hierfür ist die zeitlich unbegrenzte
Nutzung je Domain entgolten.

ACHTUNG REDAKTIONEN: Auf Wunsch erhalten Sie
Wiedenroth-Karikaturen sofort nach Erscheinen per Fax oder
Mailanhang. Für die Aufnahme in den Verteiler genügt eine kurze
Nachricht.

ots Originaltext: Götz Wiedenroth
Karikatur - Illustration - Zeichnung

Originaltext: Wiedenroth
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43010.rss2

Pressekontakt:
Götz Wiedenroth
Mühlenstraße 28
24937 Flensburg
Telefon: 0461/ 18 23 56
Telefax: 0461/ 97 87 33 4 oder 18 23 56
E-Post: info@wiedenroth-karikatur.de

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2. September 2010
#135119
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Aktuelles

Hochwasser in der Etagenwohnung

Wer kommt bei Wasserschäden für die Folgekosten auf?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Vor einem Wasserschaden in der Wohnung ist niemand wirklich sicher. Eine verstopfte Wasserleitung, ein geplatztes Ventil oder eine kaputte Spülmaschine kann schnell die halbe Nachbarschaft in Mitleidenschaft ziehen. Durch das Mauerwerk dringt Wasser schier unaufhaltsam in Decken, Wände und Fußböden, mitunter mit weit reichenden Folgen für die Bewohner. Die dabei wichtigsten Fragen - was ist als erstes zu tun? Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Versicherung zahlt? - beantwortet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Tropft es im Bad plötzlich von der Decke oder der Küchenboden schwimmt, steht dem Betroffenen meist eine Menge Ärger ins Haus bzw. in die Wohnung. Panik bringt dann wenig: "Versuchen Sie auch im schlimmsten Fall, die Ruhe zu bewahren", rät Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Nur, wenn Sie besonnen die wichtigsten Sofortmaßnahmen einleiten, können Sie vielleicht noch größeren Schaden abwenden!"

Sofort-Maßnahmen
Das Gebot der Stunde: Zunächst muss umgehend der Wasserfluss gestoppt werden. Am Besten: Gleich den Hauptwasserhahn schließen! Liegt die "Quelle" des Wasserschadens in der Nachbarwohnung und sind die Bewohner nicht zu erreichen, helfen Hausverwaltung, Hausmeister oder Vermieter weiter. Im Notfall müssen diese das Aufbrechen der Wohnung veranlassen - aber auch nur im Notfall, denn sonst machen sie sich strafbar. Sicherheitshalber sollten alle Sicherungen in den betroffenen Wohnungen ausgeschaltet werden, um Stromschläge zu vermeiden.
Steht das Wasser in der Wohnung, hilft nur noch Abpumpen - bei größeren Wassermengen sogar mit Hilfe der Feuerwehr. Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, denn: "Wird mit der Beseitigung des ausgelaufenen Wassers zu lange gewartet, können betroffene Nachbarn Schadensersatz wegen Unterlassung fordern", warnt die D.A.S. Rechtsexpertin. "Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache so gut wie möglich vor Schaden zu bewahren. Missachtet er diese Pflicht, kann er sich Schadenersatzforderungen des Vermieters aussetzen. Das bedeutet beispielsweise, dass nach dem Abpumpen des Wassers durch die Feuerwehr möglichst schnell mit der Trocknung begonnen werden muss - sonst besteht die Gefahr, dass das Wasser ins Mauerwerk wandert und der Schaden dadurch immer größer wird. Will der Mieter später einen Schadenersatzanspruch geltend machen - etwa gegen den Vermieter oder einen Nachbarn -muss er seine Schadensminderungspflicht beachten. Das bedeutet: Er muss so schnell wie möglich retten, was zu retten ist. Lehnt er sich in Ruhe zurück und sieht dem Wasser beim Steigen zu, kann er später vom Verursacher nicht die Bezahlung neuer Möbel, Kleidungsstücke und Elektrogeräte verlangen.
Ist der Schaden erst einmal unter Kontrolle gebracht, muss die Schadensursache und damit auch die Kostenübernahme geklärt werden. "Zunächst sollten Sie Ihren Vermieter informieren, denn dazu sind Mieter nach § 536c, Abs.1 des BGB verpflichtet", so der dringende Rat der D.A.S. "Anschließend müssen natürlich die betroffenen Nachbarn und ggf. die Versicherung des Verursachers über das Unglück in Kenntnis gesetzt werden."
Hier lohnt sich zuvor eine genaue Auflistung aller Schäden - unabhängig, ob der Betroffene selbst, ein Nachbar oder beispielsweise ein Handwerker den Schaden verursacht hat. Diese Liste hilft bei der späteren Klärung der Kosten. Eine Dokumentation der Schäden, zum Beispiel der unter Wasser stehenden Küche oder des aufgequollenen Parkettbodens, kann entsprechende Forderungen unterstützen.

Ansprüche
Generell hat ein Mieter Anspruch auf Instandsetzung der Wohnung gegenüber dem Vermieter - egal, wer den Schaden verursacht hat. Denn nach § 535 BGB kann ein Mieter eine Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erwarten. Feuchte Wände und nasse Böden muss er daher nicht dulden! Ein geschädigter Mieter meldet seine Ansprüche am besten schriftlich gegenüber dem Vermieter an, mit Schadensliste und einer angemessenen Frist (meist zwei Wochen) zur Beseitigung der Mängel. Ist nach Ablauf der Frist nichts geschehen, kann der Betroffene die Schäden auf eigene Kosten beseitigen und Schadenersatz verlangen. Der Vermieter kann seinen Schaden dann wiederum gegenüber dem Verursacher geltend machen. Voraussetzung: Es muss nachgewiesen sein, dass der Beschuldigte für den Schaden auch wirklich verantwortlich ist. War beispielsweise eine eingeschaltete Waschmaschine über Stunden unbeaufsichtigt und ist ausgelaufen, ist der Fall klar. "Allerdings muss der Verursacher den Schaden hier in aller Regel aus der eigenen Tasche bezahlen - bei grober Fahrlässigkeit verliert er seinen Haftpflichtschutz!", warnt die D.A.S. Juristin.
Das kann teuer werden: Zu den Kosten für Trocknung und Renovierung kommt meist noch der Ersatz von beschädigtem Eigentum, beispielsweise des kaputten Schlafzimmerschranks der Nachbarn und der durch Feuchtigkeit ruinierten Kleidung.

Wer kommt für den Schaden auf?
Aber nicht immer ist die Schuld so eindeutig zu klären. "Je nach Rechtslage kann die Regulierung sehr unterschiedlich sein", warnt die D.A.S. Juristin. Gemäß Mietrecht (§ 538 BGB) muss der Mieter nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden im Rahmen der normalen Nutzung der Mietwohnung entstanden ist. Könnten aber beispielsweise auch vom Vermieter beauftragte Handwerker für den Schaden verantwortlich sein, dreht sich die Beweislast um: Jetzt muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat (BGH, Az. VIII ZR 28/04).
Grundsätzlich werden finanzielle Schäden durch Leitungswasser am Gebäude, also an Mauerwerk, Türen und Fenstern, durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Das kann auch den Boden (Parkett, Laminat, Fliesen oder Teppichboden) betreffen, wenn er Teil der gemieteten Wohnung ist. Für alles Eigentum des Mieters, das in der Wohnung selbst beschädigt wurde - Möbel, Geräte, Teppiche - ist die Hausratversicherung des Mieters der korrekte Ansprechpartner.

Katja Rheude
HARTZKOM
das@hartzkom.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
2. September 2010  von   PRGateway
#135107
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Polizei

Polizeiinspektion Harburg / POL-WL: Polizei sucht Schmuckeigentümer

POL-WL: Polizei sucht Schmuckeigentümer

Bild
Seevetal/Meckelfeld (ots) - In der Nacht zum 06. August war in
Seevetal/Meckelfeld ein Peugeot Transporter von Unbekannten entwendet
worden. Im Rahmen der Fahndung konnte das Fahrzeug am 10. August in
Hamburg-Harburg sichergestellt werden.

Bei der Spurensuche stießen die Beamten in dem Fahrzeug auf einen
silbernen Anhänger in Herzform mit aufgesetzter Schmuckperle. Das
etwa sieben mal sieben Milimeter große Stück könnte zu einer
Halskette oder einem Armband gehören. Der rechtmäßige Besitzer des
Fahrzeugs kann das Schmuckstück nicht zuordnen.

Die Polizei Seevetal geht davon aus, dass der oder die Täter
selbst den Anhänger beim Diebstahl des Transporters verloren haben,
oder es als Beute eines weiteren Einbruches im Fahrzeug zurück
geblieben ist.

Zeugen, die Angaben zu dem abgebildeten Anhänger machen können,
werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 04105/6200 zu melden.

Ein Foto des Anhängers ist in der digitalen Pressemappe der PI
Harburg zum Download eingestellt.


Originaltext: Polizeiinspektion Harburg
Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/pm/59458
Pressemappe via RSS : http://www.polizeipresse.de/rss/dst_59458.rss2

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Jan Krüger
Telefon: 04181/285-2003 o. 0160/ 97271015
E-Mail: pressestelle (at) pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/harburg



2. September 2010
#135108
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