Mi. Apr 24th, 2024

+++ Kinderwunsch-Tee muss auch Wirkung haben +++
Der Vertreiber eines “Kinderwunsch-Tees” darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. ARAG Experten verweisen auf das hierzu ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 181/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln. (http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/004_zt_letzte-pm_archiv_zwangs/001_letzte_pressemitteilung/index.php)

+++ Helm statt Turban +++
Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorradfahren zu befreien. Das hat laut ARAG das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 04.07.2019 entschieden (Az.: 3 C 24.17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG. (https://www.bverwg.de/de/pm/2019/54)

Weitere interessante Urteile unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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