Fr. Mrz 29th, 2024

In einem immer härter umkämpften Markt gehören wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu einem gerne genutzten Mittel, um es einem unliebsamen Mitbewerber schwer zu machen.

Als Fachanwälte werden uns täglich mehrere Abmahnungen zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.Damit gehen viele Fragen unserer Mandanten einher.

Erfahren Sie hier die Antworten auf die 6 Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnung (https://www.obladen-gaessler.de/abmahnung-wettbewerbsrecht/) finden Sie auf unserer Webseite.

1. Was sind die Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann für ein Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Die abzugebende Unterlassungserklärung kann dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr wie bisher produzieren oder verkaufen kann.

Werden die vorgeworfenen Verstöße nicht in kürzester Zeit geändert, kann eine Abmahnung schlimmstenfalls das Ende eines Unternehmens bedeuten.

2. Ich habe eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, was kann ich sofort tun?

1. Bewahren Sie in jedem Fall erstmal Ruhe.
2. Kontaktieren Sie keinesfalls die abmahnende Kanzlei oder den Mitbewerber.
3. Überweisen Sie auf keinen Fall die geforderten Kosten voreilig.
4. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung.
5. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sie erreichen uns unter 0221 800 676 80.

3. Welchen Vorteil habe ich durch die Hilfe eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz?

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisiert. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gehören für ihn zum Arbeitsalltag. Er kennt die Besonderheiten, die zu beachten sind.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gehören zu unserer Routine. Deshalb können wir die außergerichtliche Vertretung in Abmahnangelegenheiten in vielen Fällen zu fairen Festpreisen anbieten. Kostentransparenz liegt uns am Herzen. Deshalb wissen Sie bereits vor einer Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen.

4. Welche Möglichkeiten habe ich, um auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu reagieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagieren kann: Die Konfrontative Reaktion und die Vermittelnde Reaktion.

Mittel der konfrontativen Reaktion sind die vollständige Zurückweisung der Abmahnung, das Aussprechen einer Gegenabmahnung oder das Einreichen einer negativen Feststellungsklage. Im Wege der vermittelnden Reaktion sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Welche Reaktion in Ihrem Fall die richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir beraten Sie gerne.

5. Was sind die 5 häufigsten Fehler, die Unternehmer nach Erhalt einer Abmahnung machen?

Im Bereich der Abmahnungen gibt es viele Irrtümer, die böse Folgen nach sich ziehen können:

1. Die Abmahnung ist unwirksam, da ihr keine Vollmacht beigefügt wurde.
2. Die Frist ist unangemessen kurz – ich darf mir Zeit lassen.
3. Der Abmahner will nur abzocken – Die Abmahnung kann in den Papierkorb.
4. Die Abmahnung kam nur per E-Mail/einfachem Brief. Man soll mir erstmal nachweisen, dass ich die Abmahnung bekommen habe.
5. Das Internet ist voll mit dem Namen des Abmahners. Das ist eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung.

Vermeiden Sie diese Fehler und reagieren Sie klug auf eine Abmahnung! Informieren Sie sich und holen Sie sich professionelle Unterstützung.

6. Was sind die häufigsten Abmahngründe im Wettbewerbsrecht?

Die meisten Abmahnungen werden aus den folgenden Gründen erteilt:

1. Veraltete Widerrufsbelehrung
2. Fehlende oder falsch platzierte Grundpreise
3. Werbung mit durchgestrichenen Preisen oder Mondpreisen
4. Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
5. Irreführende Werbung
6. Falsche AGB-Klausel
7. Spitzenstellungswerbung und Alleinstellungswerbung
8. Unerlaubte Werbung (Spam)
9. Abmahnung wegen Nachahmung
10. Kreditschädigung/Anschwärzung

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Abmahnung gegen einen Wettbewerber aussprechen wollen, können Sie uns gerne jederzeit telefonisch unter 0221 800 676 80 oder per Mail an kanzlei@obladen-gaessler.de erreichen.

Kontakt
Obladen Gaessler Rechtsanwälte GbR
Philipp Obladen
Weißhausstraße 26
50939 Köln
0221 800 676 80
0221 800 676 77
kanzlei@obladen-gaessler.de
https://www.obladen-gaessler.de

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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